Sperre des Bundeshaushalts blockierte Förderung für E-Cargobikes


Aufgrund des Ausgabenverbots im aktuellen Bundeshaushalt musste das Bundesamt für Wirtschaftswissenschaften und Exportkontrolle (BAFA) im Dezember 2023 vorübergehend insgesamt neun Finanzierungsprogramme innehalten. Die Programme enthielten die Richtlinie für die Förderung der E-Cargo-Fahrräder. Vor ein paar Tagen nahm das Bundesministerium für Wirtschaftsangelegenheiten und Klimaschutz (BMWK) erneut den Antrag und die Genehmigungspause ein. Für die finanzielle Unterstützung durch Mittel aus dem Bundeshaushalt beim Kauf von E-Load-Fahrrädern und E-Load-Fans bedeutet dies eine Rückkehr zum Status Quo. Zur Zeit.

Am 15. November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das zweite ergänzende Haushaltsgesetz 2021 als nichtig. Infolgedessen war der Finanzminister des Bundes Christian Lindner (FDP) gezwungen, das Klima- und Transformationsfonds (KTF), das speziell vom Urteil betroffen ist, eine Haushaltsperrung aufzuerlegen. Dies bremst sie alle abrupt, die auf eine finanzielle Entlassung gehofft hatten, um elektrische Lastbikes über die Richtlinie zur Förderung von E-Lader-Fahrrädern zu fördern.

Alte und neue Anwendungen werden gesichert

In der vergangenen Woche gab das Federal Ministry of Economics and Climate Protection (BMWK), das für die BAFA verantwortlich ist, grünes Licht, um sicherzustellen, dass die Finanzierungsanträge nun der Behörde vorgelegt werden können. Gleichzeitig wird die Verarbeitung laut einer aktuellen Nachricht auf der BAFA -Website dort fortgesetzt. Jeder, der vor dem 4. Dezember 2023 einen Antrag eingereicht hätte, muss ihn nicht neu organisieren.

Die Richtlinie für die Förderung von E-Load-Fahrrädern ist ein wichtiges Puzzleteil innerhalb einer zukünftigen Umstellung des Lasttransports auf lokaler Ebene der Autos zu Fahrrädern. Im Rahmen des am 1. März 2021 gestarteten Programms konnten interessierte Parteien beim Kauf eines Frachtrads und eines Frachtanhängers seit etwa vier Jahren einen Subvention erhalten, der jeweils von einer elektrischen Fahrt unterstützt wird. Der Finanzierungsbetrag beträgt maximal 2.500 Euro pro Fahrzeug. Nur kommerzielle Nutzung wird finanziert. Daher werden Privatpersonen von einem Zuschuss ausgeschlossen.

Verschiedene elektrische Belastungsräder des Herstellers RytleVerschiedene elektrische Belastungsräder des Herstellers Rytle

Das Wort der Stunde lautet „vorerst“

Die erneute Genehmigung für die im Januar erteilte Finanzierungsmaßnahme ist jedoch eine vorläufige Entscheidung. Die Frist für die Zeit endet am 29. Februar 2024. Bis dahin können interessierte Parteien wie erwähnt Bewerbungen einreichen und die BAFA wird sich damit befassen. All dies geschieht jedoch innerhalb der Grenzen der derzeitigen vorläufigen Haushalt des Bundeshaushalts. Nach dem aktuellen Status ist das angepasste Budget für 2024 im deutschen Bundestag während der Kalenderwoche im deutschen Bundestag zu entscheiden. Es ist noch nicht bekannt, was für die Fortsetzung der Richtlinie für die Förderung von E-Lader-Fahrrädern.

Zentrale Informationen zur Richtlinie für die Förderung von E-Lad-Fahrrädern in einem Überblick

1. Was ist Finanzierung?
2. Wie hoch ist der Zuschuss?
3. Wer erhält die Finanzierung?
4. Wer wird ausdrücklich von der Finanzierung ausgeschlossen?
5. Was sollte es sonst noch in Betracht ziehen?

1. Was ist Finanzierung?

  • E-Load-Fahrräder und E-Lad-Anhänger
  • als Standard und Fabrik neu
  • Bezahlung von mindestens 120 kg
  • E-Drive unterstützt bis zu maximal 25 km/h
  • Transportoption unlösbar mit dem Fahrrad angeschlossen
  • Mehr Volumen transportierbar als mit herkömmlichem Fahrrad

2. Wie hoch ist der Zuschuss?

  • 25 Prozent der Ausgaben für den Kauf
  • Ein maximaler Betrag von 2.500 Euro pro E-Ladebike oder E-Lad-Anhänger jedoch

3. Wer erhält die Finanzierung?

  • Privatunternehmen
  • Freiberuflich
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Gemeinden (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Unternehmen / Institutionen des öffentlichen Rechts
  • Rechtsverbände und Verbände

4. Wer wird ausdrücklich von der Finanzierung ausgeschlossen?

  • E-Load-Fahrräder für den Passagiertransport
  • Teilenanbieter
  • Als Nachrüst setzt sich E-Drives zusammen

5. Was sollte es sonst noch in Betracht ziehen?

  • Beantragen Sie eine Finanzierung, bevor Sie das E-Load-Fahrrad oder den E-Lad-Trailer bestellen
  • Einen Antrag durch zukünftige Eigentümer der Immobilie einreichen
  • Die Finanzierung beinhaltet das folgende Zubehör für E-Load-Fahrrad- und E-Load-Trailer:
    • Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschloss, Rückspiegel mit höherer Qualität, Beleuchtung mit höherer Qualität, Fahrradhelm
    • Upgrade der Batterie (zweite Batterie, Akku mit leistungsfähigerer Leistung)
    • Upgrade auf Griffen, Sattel, Reifen
    • Struktur (Box, Plattform oder ähnliches)
    • GPS-Tracker
    • Versand und Verpackung

Zusätzlich zum BMWK unterhält das Bundesministerium für Digital und Transport eine ähnliche Initiative. Unter dem Titel „Mobil Wins“ richtet sich das Programm auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Mit Hilfe des Stipendiums sollte das Mobilitätskonzept des Fahrzeugs in elektrisch betriebene Fahrzeuge wechseln können. Es wird daher nicht nur für den Kauf von E-Load-Fahrrädern befördert, sondern auch die Investition im Allgemeinen in Elektrofahrzeuge und die Ladeinfrastruktur. Zu diesem Zweck stehen eine anfängliche Finanzierung von bis zu 5.000 Euro und eine Breite von bis zu maximal 60.000 Euro zur Verfügung.

Programm "Mobile Siege" vom Bundesministerium für Wirtschaftswissenschaften und Klimaschutz, um die E-Mobilität in kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu fördernProgramm "Mobile Siege" vom Bundesministerium für Wirtschaftswissenschaften und Klimaschutz, um die E-Mobilität in kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu fördern

Darüber hinaus haben zahlreiche Bundesstaaten unabhängige Unterstützungsprogramme gestartet. Dort unterscheiden sich die Finanzierungsrichtlinien stark von denen der Bundesregierung. Manchmal sind die Finanzierungsbeträge signifikant höher als die der BAFA-Richtlinie zur Förderung von E-Ladebikes. Es lohnt sich also, es anzusehen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit; Rytle Mobility GmbH; Baum konsultieren Sie GmbH


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