Gesundes und schmerzfreies Radfahren ist keine Selbstverständlichkeit. Zweiradspezialist Humpert hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Radfahren durch die Produktion hochwertiger Fahrradteile, insbesondere Fahrradlenker und Sattelstützen, komfortabler und gesünder zu machen. Die Humpert-Marke ergotec bietet auch speziell auf die Bedürfnisse zugeschnittene Komponenten für Elektrofahrräder an.
Auf der Eurobike 2013 stellte Humpert ein Sicherheitszertifikat für den Austausch oder Umbau von Komponenten an Elektrofahrrädern mit Motorunterstützung bis 25 km/h vor. Allerdings ist der Umbau von Elektrofahrrädern laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht ohne weiteres möglich. Darauf weist Humpert immer wieder hin und stellt ein hohes Wissensdefizit in der Branche bezüglich der Maschinenrichtlinie und den möglichen Folgen bereits durchgeführter Fahrzeugumrüstungsmaßnahmen fest.
Der Leiter der Produktentwicklung der Humpert-Marke ergotec, Rolf Häcker, bietet dem Handel seine Unterstützung und Auskunft an. Häcker äußert Bedenken, dass an Elektrofahrrädern Komponenten verbaut werden dürfen, die den aktuell gültigen City- und Trekkingnormen nur bis zu einem maximal zulässigen Gesamtgewicht (Fahrzeug + Fahrer + Gepäck) von 100 kg entsprechen. Lenker, die diese Norm nicht erfüllen, würden bei einem Gesamtgewicht von über 120 kg mit Sicherheit versagen. Da die Produkthaftung 10 Jahre beträgt, kann man nur hoffen, dass es in absehbarer Zeit keine bösen Überraschungen gibt. Denn das hätte wahrscheinlich unangenehme Folgen für denjenigen, der die Komponente eingebaut hat“, sagt Häckel.
Bei bereits umgebauten Fahrzeugen sollten die entsprechenden Bauteile frühzeitig auf ihren Verwendungszweck überprüft werden. Gleiches gilt für Fahrräder ohne Tretunterstützung durch einen Elektromotor.
Einen Sonderfall stellen die S-Pedelecs dar: „Bei E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h ist der Austausch noch schwieriger“, erklärt Häcker. Gemäß der Typgenehmigungsrichtlinie 2002/24/EG werden S-Pedelecs als Kraftfahrzeuge der Klasse L1e geführt. Komponenten dürfen nicht beliebig kombiniert, ausgetauscht oder entfernt werden.
Häcker sagt: „Alle auszutauschenden Teile müssen entweder über eine ECE-Kennzeichnung, eine ABE oder ein entsprechendes Teilegutachten verfügen, sofern sie nicht in den Beschreibungsunterlagen des Fahrzeugherstellers enthalten sind.“ Bei Bauteilen mit Teilegutachten muss das Fahrzeug nach dem Einbau einer Einzelprüfung unterzogen werden, die von einem technischen Dienst, wie z. B. TÜV oder DEKRA, durchgeführt wird. Hier wird auch das neue Bauteil in die Betriebserlaubnis eingetragen.
Wenn Sie dies nicht tun, besteht die Gefahr, dass Sie im Versicherungsfall Schaden nehmen.
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