Die diskutierte Helmpflicht für S-Pedelecs gilt! Fahrradhelme sind ausreichend.


Es kursierte im Internet, im Web 2.0 und in den sozialen Medien sowie in den großen Tageszeitungen und Wochenmagazinen – für schnelle Pedelecs und E-Bikes besteht Helmpflicht.

Die anfängliche Hoffnung, insbesondere in Branchenkreisen, dass die bestehenden Regelungen für Kleinkrafträder nicht 1:1 auf schnelle Pedelecs übertragen würden, hat sich nicht erfüllt.

Unumstritten ist in diesem Zusammenhang zunächst einmal, dass es sich um schnelle E-Bikes und Pedelecs handelt § 1 Pflichtversicherungsgesetz besteht eine Versicherungspflicht. So weit, so gut und keine Überraschung.

Anders verhält es sich jedoch mit Blick auf § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO – danach müssen Fahrer von Motorrädern oder offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen über eine solche verfügen Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h einer während der Fahrt passender Schutzhelm tragen. Der eigentliche Cliffhanger liegt in der Formulierung „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ – die eigentliche Helmpflicht für alle E-Bikes wurde in den Medien recht einhellig gehypt. Dieser Zustand gilt sicherlich für die (recht seltenen) E-Bikes mit Gasgriff wie das 3rd Element eSpire oder das PG Blacktrail. Für die deutlich häufiger vorkommenden schnellen Pedelecs oder Elektrofahrräder lässt sich das anders interpretieren. Diese, wie zum Beispiel die Flyer E-Bikes HS mit Traktionshilfe bis 20 km/h oder die neuen E-Bikes mit dem schnellen Bosch-Motor bis 18 km/h, erreichen kombinationsbedingt nur eine höhere Geschwindigkeit als 20 km/h von Muskelkraft und motorischer Unterstützung. Insbesondere Brancheninsider und Hersteller gingen davon aus, dass diese Bedingung nicht zutraf. Dieser Meinung schloss sich auch der Geschäftsführer des Zweirad-Industrieverbandes ZIV, Siegfried Neuberger, an.

Der Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Dr. Matthias Schmoll, lässt jedoch auf Nachfrage von Kollegen der Zeitschrift „Radmarkt“ keinen Zweifel daran:

Maßgeblich ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs (§ 21a StVO). Die konstruktionsbedingte Höchstgeschwindigkeit lässt sich für rein mechanisch angetriebene Kraftfahrzeuge derzeit nur anhand der von den Mitgliedstaaten anzuwendenden Vorschriften (Richtlinie 2002/24/EG) eindeutig bestimmen (?). Bund und Länder haben vereinbart, dass für Pedelecs, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG fallen, als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Sinne des § 21a Abs. 2 StVO die Geschwindigkeit anzusehen ist, mit der die Unterstützung erfolgt Der Elektromotor wird benötigt. Der Hilfsantrieb wird unterbrochen. Wird die Geschwindigkeit von 45 km/h mit Motorunterstützung erreicht, besteht Helmpflicht.

Fakt ist, dass für schnelle E-Bikes, Pedelecs und E-Bikes eine Helmpflicht besteht, ebenso wie die bereits übernommene Besitzpflicht Führerschein der Klasse M. Es stellt sich jedoch immer noch die Frage nach der Art des Helms. Für muskelbetriebene, schnelle Pedelecs ist ein Integralhelm wie bei einem Moped/Motorrad aufgrund der fehlenden Belüftung definitiv nicht geeignet. Hier meldete sich Neuberger erneut zu Wort – diese Helme seien nicht geeignet. Ein normaler Fahrradhelm sollte im Moment ausreichen. Das ZIV will sich nun mit Standards zur Entwicklung spezieller, sicherer, aber belüfteter Helme befassen.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal auf unseren Bericht vom Verkehrsgerichtstag hinweisen, in dem die Einführung einer neuen Fahrzeugkategorie für alle Pedelecs inklusive Helmpflicht, Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen) und Moped-Prüfbescheinigung, wie vom DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) und GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) gefordert. wurde abgelehnt mit der positiven Konsequenz, dass die „normalen“ Elektrofahrräder / Pedelecs / E-Bikes weiterhin einfach wie Fahrräder behandelt werden.

Weitere interessante Links zum Thema, die vorerst wohl nichts an Aktualität verlieren werden: Artikel von „Radmarkt“Artikel mit Kommentaren im Blog E-Bike-Info

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