Die obersten Steuerbehörden der Bundesstaaten haben am 9. Januar 2020 eine neue Service Veröffentlicht, nämlich die sogenannte „0,25 %-Regel“. Der Bundesrat hat dies im Dezember 2019 genehmigt. – Hinter dieser nüchternen Botschaft gibt es großartige Neuigkeiten für Mitarbeiter, die die Möglichkeit 2020 erstmals nutzen „Business Bike über Gehaltskonversion“ zu verwenden. Selbst diejenigen Mitarbeiter, die 2019 diese Finanzierungsmöglichkeiten bereits ausgewählt hatten, müssen sich nicht in die Röhre schauen, können aber auch von dieser neuen Verordnung profitieren. Ab dem 1. Januar 2020 muss der Geldvorteil für die private Nutzung eines Service -Fahrrads nur mit 0,25 % des nicht bindenden Einzelhandelspreises (RRP) besteuert werden. Insbesondere bedeutet dies, dass Service -Betreiber im Vergleich zum klassischen Kauf etwa 3 % sparen.
Beispielberechnung „0,25 %Regel“
Lassen Sie uns ein Beispiel verwenden:
Sie wählen ein Service Bike nach Gehaltskonversion im Wert von 3.000 € (RRP). Ein monetärer Vorteil für den privaten Gebrauch wird erstellt. Sie müssen diese monatlich weiterhin mit einem Prozent des nicht bindenden Verkaufspreises besteuern. So weit, ist es gut. Ab 2020 wird jedoch die Bewertungsgrundlage für den steuerpflichtigen Geldguthaben geviertelt. Sie müssen also nur ein Viertel der 3.000 Euro besteuern und auf volle hundert, dh 700 € × 1 % = 7 € pro Monat abgerundet. Das entspricht Eine Besteuerung von 0,25 Prozent. Mit einem vorbildlichen Steuersatz von 35 % sparen Sie in 36 Monaten etwa die Regel von 0,5 % zusätzlich 100 €.
Das Dekret gilt nachträglich Für alle Firmenfahrräder, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 01.01.2031 verbleiben.
Alle rechtlichen Details finden Sie in der Entscheidung des Finanzministeriums des Bundes am 9. Januar 2020 „Steuerbehandlung der Bereitstellung von (elektrischen) Fahrrädern“ lesen.
Auch gute Nachrichten für Unternehmen
Die neue Verordnung ist für die Mitarbeiter keineswegs nur gute Nachrichten. Laut Wikipedia profitieren auch profitieren Verfolgen Aus der 0,25 %-Regel. Auf den Arbeitgeber des Teils gibt es nicht nur steuerliche Vorteile. Mitarbeiter, die mit dem (Service) Fahrrad arbeiten, sind aufgrund ihrer Bewegung in der Regel gesünder. Dies reduziert auch den potenziellen Krankenurlaub. Auch Die Sozial Prestige Als Sponsor umweltfreundlicher Arten der Fortbewegung kann ein Unternehmen positiv erhöht werden. Und nicht zuletzt benötigen Fahrradparkplätze deutlich weniger Platz als Parkplätze.
(Übrigens ist es Wikipedia-sume Zum Firmrad Noch nicht auf dem neuesten Stand mit der Regulierung von 0,25 %. Wenn sich jemand zu aktualisieren fühlt …;))
Mit Elektrobike24 ein E-Bike-Mietvertrag
Wenn Sie an der Möglichkeit interessiert sind, die steuerlichen Vorteile der 0,25 %igen Verordnung zu genießen, werden wir es Ihnen bei Elektrobrad24 leicht machen. Auf unserer Website finden Sie unseren Leitfaden zum E-Bike-Leasing. Grundsätzlich sollten Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob er bereits mit einem Leasinganbieter zusammenarbeitet (wir bieten sogar gute Argumente in unserem Leitfaden an, wie Arbeitgeber an Bord eingehen können). JobRad ist einer der bekanntesten Anbieter, aber wir arbeiten auch mit Grenke, Bikelasing, Business Bike, Radsportmitarbeitern von Purobike, Eurorad und Mein Dienstrad zusammen.
Wenn dieser Punkt geklärt wurde, wählen Sie ein geeignetes E-Bike im Electric Bike24-Laden aus. Jedes E-Bike, einschließlich S-Pedelecs und Cargobic, stellt sich in Frage. Dann kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon, damit wir Ihr E-Bike professionell besprechen. Wir geben Ihnen dann ein Angebot, das Sie dem Leasingunternehmen und Ihrem Arbeitgeber präsentieren. Der Leasingvertrag sieht so aus erworben und es steht dem Arbeitgeber zur Verfügung Orte.
Nachdem der Leasingvertrag veröffentlicht wurde, erhalten wir eine verbindliche Bestellung von der Leasingfirma, was bedeutet, dass das Fahrrad als bezahlt und gut verpackt wird. Jetzt müssen Sie nur noch Pedale und Lenker montieren, und Sie können anfangen! Sie müssen weiterhin einen Übergabevertrag mit Ihrem Arbeitgeber unterschreiben, da Ihr Geschäftsbike streng genommen die Eigenschaft Ihres Arbeitgebers ist. Sie können es jedoch voll für professionelle und private Reisen verwenden. Gute Reise immer!
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