
Von nun an könnte E-Scooters in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen Sei. Am 17. Mai 2019 stimmte der Bundesrat in Berlin der staatlichen Verordnung zur Genehmigung von E-Scooters im Straßenverkehr zu. Sie waren jedoch dabei zahlreiche Bedingungen Berührt: Einerseits dürfen die elektrischen Lichtfahrzeuge nur ab einem Mindestalter von 14 Jahren und nicht auf Gehwegen gefahren werden. Ursprünglich war die Veröffentlichung bereits ab 12 Jahren vorgesehen. Die Bundesregierung muss nun die Änderungen umsetzen, dann kann die Verordnung in Kraft treten. Der Verkehrsministerium möchte sich bis zum Sommer Zeit nehmen.
Grundsätzlich bleibt es das WEDEWEISS FÜR E-SCOOTERS TABOO Sind. Sie gehören auf Straßen und Bürgersteige. Zusätzliche Anzeichen regulieren Ausnahmen. Es ist auch bei der obligatorischen Versicherungsverpflichtung und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h geblieben.
Jeder, der auf die neue Verordnung gewartet hat, muss daher geduldig sein.
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