Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die nach dem 31. Dezember 2019 ein E-Cargo-Fahrrad gekauft haben, können jetzt nicht von einer besonderen Abschreibungen profitieren. Damit berichtet die Wirtschaftswirtschaftswoche und stützt sich auf Informationen des Bundesministeriums für Finanzen. Der Grund für die Beseitigung der beabsichtigten Steuererleichterung ist eine aktuelle Entscheidung der EU -Kommission. Das Komitee in Brüssel sah in den Plänen der deutschen Bundesregierung eine „verbotene Hilfe“.
Was wurde geplant?
Die Grand Coalition der CDU und SPD wollte Unternehmen in Deutschland mit gezielten wirtschaftlichen Anreizen überreden, Elektronenfarmfahrzeuge und Cargobics mit elektrischem Antrieb zu versorgen. Im Herbst 2019 erstellte sie den Absatz 7c im Einkommensteuergesetz (ESTG). Es heißt, dass Unternehmen, die ein solches Fahrzeug kaufen, in dem Jahr, in dem sie es gekauft haben, die Hälfte des bezahlten Preises sofort abnehmen können. Dies sollte über einen Zeitraum von zehn Jahren gelten, beginnend mit dem 1. Januar 2020. Der Absatz gehört dem im Gesetz der Bundesregierung zusammengefassten Maßnahmenpaket, die die Bundesregierung für weitere Steuerfinanzierung für die Elektromobilität zusammengefasst hatte.
Warum kann das Gesetz nicht in Kraft treten?
Die Genehmigung der EU -Kommission war von Anfang an für den Absatz erforderlich. Im jährlichen Steuergesetz von 2019 wurde der Wortlaut festgestellt, dass die Verordnung nur an dem Tag umgesetzt werden konnte, an dem die Europäische Kommission durch Entscheidung feststellt, dass die Verordnung entweder weder Hilfe noch mit dem Binnenmarkt repräsentiert „. Entgegen den Erwartungen der Bundesregierung scheiterte das Urteil der EU -Kommission. Nach seiner Einschätzung verstößt das Gesetz gegen das geltende EU -Stipendiengesetz.
Was kommt als nächstes?
Schließlich bedeutet die Nachricht von Brüssel nicht das endgültige Ende für die besondere Abschreibung. Nach Angaben der Wirbelswoche hofft die Bundesregierung nun, dass die EU -Kommission die bestehenden Vorschriften bisher verliert, dass die derzeitige Ablehnung nur einen vorübergehenden Charakter hat. Das Finanzministerium des Bundes sprach von „prozeduralen Vereinfachungen in Bezug auf die hohen Anforderungen an Steuersubventionen“, die Deutschland gegen das Magazin ins Spiel brachte. Der Bericht zeigt nicht, was dies bedeutet und wie schnell solche Vereinfachungen entschieden werden können.
Ein gewisser Hoffnungsschimmer bleibt alle, die auf steuerliche Vorteile der Verordnung gehofft hatten. Wenn Brüssel anschließend das grüne Licht signalisieren, hätte dies retrospektiv Konsequenzen. Der Absatz 7c ESTG würde dann wie ursprünglich ab Anfang 2020 gelten.
Welche E-Load-Fahrräder beinhalten das Gesetz?
Der Gesetzgeber hat sich auf die folgenden drei wesentlichen Merkmale von Cargobic geeinigt:
- Tränenrad mit elektrischem Antrieb
- Mindesttransportvolumen: Mindestens ein Kubikmeter
- Gehaltslast: mindestens 150 Kilogramm
Das von Teilen der Steuer befreite elektrische Lastrad muss neu sein. Das Gesetz deckt nicht den Erwerb gebrauchter Fahrräder ab.
Bild: Tricargo z
Postansichten: 2.910