Neue StVO erlaubt Personentransport mit E-Lastenrad


Es war zu Beginn der Woche die derzeitige Änderung der deutschen Straßenverkehrsvorschriften (STVO). Die jetzt 54. Verordnung über die Änderung der Verkehrsverkehrsvorschriften klingt genauso bürokratisch wie ihre Vorgänger. Für alle, die Menschen mit dem Cargo -Fahrrad mit und ohne elektrische Unterstützung transportieren, öffnen sich jedoch neue, sehr praktische Freiheiten. Von nun an können die Leute für alle Altersgruppen im Ladebereich in Anspruch nehmen. Zwei Anforderungen müssen erfüllt sein:

  1. Der Fahrer des Fahrzeugs ist mindestens 16 Jahre alt.
  2. Das Frachtrad ist für den Passagiertransport ausgelegt.

In der Formulierung klingt der überarbeitete Absatz 21, Absatz 3, jetzt wie folgt:
„Menschen aus mindestens 16 Jahren dürfen nur auf Fahrrädern aufgenommen werden, wenn auch die Fahrräder gebaut und eingerichtet werden. Kinder bis zum Alter des siebten Jahres können mindestens 16 Jahre alt auf Fahrräder aufgenommen werden, wenn es spezielle Sitze für die Kinder gibt, und werden durch Radverkleidungen oder ebenso wirksame Geräte sichergestellt, dass die Füße der Kinder nicht der Spreche sein können.“

Bisher waren die Passagiere nicht älter als sieben Jahre. Selbst das erwies sich im Alltag als äußerst nützlich. Unser Test des Seedig GSD S10 vermittelt Ihnen einen Eindruck davon.

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