Steuerliche Förderung von Dienstfahrrädern weiter gedeckelt


E-Bike in der Stadt

Der Bundeskabinett hat am 31. Juli 2019 Maßnahmen zur zusätzlichen Steuerfinanzierung von E-Fahrzeugen entschieden. Man kann also annehmen, dass Politik die enorme ist Potenzial für gezielte Steuerunterstützungsmaßnahmen hat sich für eine nachhaltige Mobilitätsumdrehung anerkannt.
Der gegenwärtige Entwurf der Regierung verlängert die Steuerbefreiung für Fahrräder und E -Bikes, die die Arbeitgeber bis Ende 2030 zusätzlich zu den Löhnen ihre Mitarbeiter verlassen.

Holger Tumat, der Geschäftsführer von Jobrad, begrüßt die gezielte Verlängerung der Steuerfinanzierung. Sie ist eine Tolles Signal. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jetzt viel mehr Planungssicherheit. Nach den Regierungsplänen sollte die Steuern von 0,5 Prozent, die seit Beginn des Jahres für Elektroautos und S-Pedelecs gültig ist, auch bis 2030 gelten.

„Damit so viele Mitarbeiter wie möglich von der Verlängerung der Frist profitieren, muss die Steuerauflösung, die für die Umstellung von Gehaltsumrechnungen gültig ist, jetzt angepasst werden“, sagt Holger Tumat. Es wird jedoch erst nach der parlamentarischen Sommerpause in den von der Bundesregierung eingerichteten Gesetzeversand erörtert.

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