Wichtiger Teilerfolg für die Anhänger von E-Bikes und Pedelecs in den USA. Diese Woche hat das Innenministerium neue Vorschriften für die Verwendung von Elektrofahrrädern eingenommen. Dementsprechend gelten E-Bikes nicht mehr für Kraftfahrzeuge, wenn Biker auf der Straße auf öffentlichem Land sind. In Zukunft können lokale Landadministratoren das Fahren auf Pfaden zulassen, die zuvor nur für nicht motorisierte Fahrzeuge, Fußgänger, Wanderer, Fahrer und andere freigelassen wurden.
E-Bikes unterteilt in drei Klassen gemäß den technischen Aspekten
„Wir freuen uns sehr über diese neue Regulierung des Innenministeriums“, sagte Larry Pizzi, Vorsitzender des E-Bike-Unterausschusses von Peopleforbikes und Chief Commercial Officer der Alta Cycling Group. „Es definiert E-Bikes klarer und gibt den lokalen Landmanagern mehr Rechte“. Im Allgemeinen trennen die neuen Bestimmungen E-Bikes von Kraftfahrzeugen und Offroad-Fahrzeugen. Stattdessen sind sie jetzt in drei Klassen auf Bundesebene unterteilt:
E-Bikes der Klasse 1
- Motor stützt nur beim Pedal
- maximal bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Meilen pro Stunde
E-Bikes der Klasse 2
- Der Motor wird nur zum Fahren des Fahrrads verwendet
- Unterstützung nicht an Pedalation gebunden
- maximal bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Meilen pro Stunde
E-Bikes der Klasse 3
- Motor stützt nur beim Pedal
- maximal bis zu einer Geschwindigkeit von 28 Meilen pro Stunde
Mit der Entlassung dieser Bestimmungen werden E-Bikes weitgehend mit herkömmlichen Fahrrädern gleichgesetzt. E-Bikers können daher ähnliche Rechte, Privilegien und Verpflichtungen als ihre eigenen bezeichnen, wie es traditionelle Radfahrer immer hatten. Darüber hinaus erhalten die neuen Rechte, die das Land im Namen des Landes öffentlich verwalten. Sie können einige oder alle Klassen von E-Bikes auf Straßen, Wegen, Wegen und Wegen, auf denen Fahrräder Fahrräder zulassen, gewähren. Bei der Entscheidung muss auch immer berücksichtigt werden, ob die öffentliche Gesundheit und Sicherheit erhalten bleiben und der Schutz natürlicher und kultureller Ressourcen nicht leidet. Dies gilt beispielsweise bei der Erteilung geeigneter Genehmigungen für das Fahren mit E-Bikes in Nationalparks.


Bisher wurden E-Bikes auf vielen Wegen in die USA verboten, wie hier durch die Central Oregon Trail Alliance.
Vorschriften gelten nicht überall
Zusätzlich zu diesen staatlichen Vorschriften unterliegen E-Bikes immer noch den Gesetzen des jeweiligen Staates. Darüber hinaus gelten die Innovationen ausschließlich für das öffentliche Land von Föderal, das vom Bureau of Land Management, dem National Park Service, dem Fisch- und Wildtierdienst und dem Bureau of Reclamation verwaltet wird. Der United States Forest Service, eine Autorität des Landwirtschaftsministeriums, hat das Projekt nicht genehmigt und ist ausdrücklich von ihm ausgeschlossen.
Bereiche, die offiziell als „Wildernis -Gebiet“ identifiziert werden, bleiben durch noch umfangreichere Bestimmungen geschützt. Jeder Fahren mit Fahrrädern–ohne elektrischen Antrieb ist dort verboten.
Trotzdem könnten die aktuellen Entscheidungen den Umsatz steigern, insbesondere E-Mountain-Bikes und Trekking-E-Bikes in den USA. Darüber hinaus ist dies ein Schritt in Richtung einheitlichere Gesetzgebung in Bezug auf die Verwendung und Klassifizierung von E-Bikes. Derzeit sind Bestimmungen, die in den einzelnen Staaten voneinander abweicht, manchmal in Kraft.
Pedelecs in Deutschland seit 2017 mit konventionellen Fahrrädern auf Augenhöhe
In Bezug auf das Verkehrsrecht und die rechtliche Gleichheit von Pedelecs und konventionellen Fahrrädern ist Deutschland den USA etwas voraus. Seit März 2017 sind beide Fahrradtypen im Straßenverkehrscode (STVZO) gleichermaßen. Die bekannten Spezifikationen bilden den technischen Rahmen dafür: Der Motor auf dem Pedelec kann beim Treten maximal 250 Watt und diese bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h unterstützen.
In Absatz 1, Absatz 3, wird auch erläutert, was gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (STVG) kein Kraftfahrzeug ist:
„(3) Es sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes Landfahrzeuge, die von der Muskelkraft bewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer nominalen Leistung von maximal 0,25 kW ausgestattet sind. Die Unterstützung wird mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit zunehmend reduziert
- Bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
- Wenn der Fahrer den Schritt entspricht,
wird unterbrochen. Satz 1 gilt auch, wenn die in Satz 1 genannten Fahrzeuge auch eine elektromotische Start- oder Schieberhilfe haben, mit der das Fahrzeug auch ohne den Fahrer auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h beschleunigt wird. Die Vorschriften für Fahrräder sind für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2. “aufzutreten.“
Bilder: Central Oregon Trail Alliance (COTA); Josh Patterson/Bikeradar.com
Postansichten: 4.058